Fissurenversiegelung

Die Kauflächen der Zähne sind nicht eben, sondern von Einkerbungen und Vertiefungen durchzogen. Nach der Form unterscheidet man spaltartige Vertiefungen (Fissuren) und rundliche Vertiefungen (Grübchen). Fissuren und Grübchen sind oft so klein, dass sie mit der Zahnbürste nicht gereinigt werden können. Es können sich ungehindert Speisereste ablagern und Zahnbeläge bilden. Hier finden Bakterien optimale Wachstumsbedingungen, darunter auch sogenannte Kariesbakterien. Diese Bakterien produzieren säurehaltige Ausscheidungen, die den Zahn verätzen und schließlich zerstören (Karies).
Um die sogenannte Fissurenkaries zu verhindern, können Fissuren und Grübchen vorsorglich mit einem Kunststoffmaterial versiegelt werden. Dabei werden zerklüftete Zahnreliefs geglättet und Angriffsflächen für die Karies reduziert. Es entsteht eine für die Zahnbürste gut zu reinigende Zahnoberfläche.
Besonders sinnvoll ist die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen. Deren Zähne sind anfälliger für Karies. Nach verschiedenen Untersuchungen konzentriert sich der Kariesbefall von Jugendlichen bis zum 13./14. Lebensjahr zu 60 bis über 90% auf die Fissuren der Backenzähne. Die bleibenden Backenzähne sind die Zähne mit der höchsten Kariesgefährdung im Jugendalter.

Behandlungsablauf

Am Anfang steht immer eine Untersuchung der Zähne auf eine evt. Vorhandene Karies. Ist der Zahn kariesfrei kann versiegelt werden. Nach der Untersuchung wird der Zahn trockengelegt und anschließend mit Säure-Gel angeätzt. Das schafft eine rauhe Oberfläche, an der das Versiegelungsmaterial gut haften kann. Ist der Zahn vorbereitet, wird das Versiegelungsmaterial aufgebracht und durch Belichtung mit speziellen Lampen ausgehärtet. Anschließend wird der Zusammenbiss kontrolliert.

Wichtig: Nachkontrolle

Trotz sorgfältiger Verarbeitung kann es passieren, dass Teile der Versieglungen verloren gehen. Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung wichtig - am besten während der routinemäßigen Kontrolluntersuchungen.

Kosten

Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-17 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Individualprophylaxe die Kosten der Fissurenversiegelung an den großen Backenzähnen. Die Versiegelung der Fissuren und Grübchen an allen anderen bleibenden Zähnen muss privat bezahlt werden.

 

Quellenangabe: Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (kzv rp)